UCI: We Make Movies Better

Hausordnung

Haus-/Betriebsordnung (Stand: Februar 2015)

Sehr geehrte Kinogäste,

um allen Kinogästen einen angenehmen, unterhaltsamen und sicheren Aufenthalt in unserem Kino zu gewährleisten, haben wir daher die nachfolgende Haus- und Betriebsordnung erlassen:

  1. Im gesamten Kinobereich einschließlich der Gastronomiebereiche sind das Rauchen und der Konsum sog. E-Zigaretten untersagt. Darüber hinaus finden die jeweiligen Nichtraucherschutzgesetze Anwendung.
  2. Das Mitbringen sowie der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke sind innerhalb unseres Kinocenters nicht gestattet.
  3. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Die Regelung gilt nicht für das Mitbringen von Blinden- bzw. Behindertenbegleithunden.
  4. Der Besuch einer Kinovorstellung mit Kleinstkindern (Kinder unter zwei Jahren) wird nicht empfohlen. Für den Fall, dass Sie entgegen dieser Empfehlung dennoch eine Kinovorstellung besuchen, behalten wir uns vor, Sie im Falle von Störungen des Saales zu verweisen.
  5. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten.
  6. Auf Verlangen ist die Eintrittskarte oder das jeweilige elektronische Einlassdokument jederzeit vorzuzeigen. Bewahren Sie bitte daher Ihre Eintrittskarte / Ihr elektronisches Einlassdokument bis zum Verlassen des Kinocenters auf. Bei vorzeitigem Verlassen des Kinocenters verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  7. Gerne erfüllen wir beim Ticketkauf an der Ticketkasse nach Möglichkeit Ihre Sitzplatzwünsche. Ein Anspruch auf bestimmte oder zusammenhängende Sitzplätze besteht jedoch nicht.
  8. Ermäßigungsberechtigungen sind bei der Bestellung unaufgefordert vorzulegen. Nach Verbuchung der jeweiligen Verkaufsvorgänge können Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.
  9. Bitte überprüfen Sie nach dem Bezahlvorgang das zurückerhaltene Wechselgeld sofort. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
  10. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze vor Beginn des Hauptfilms ein. Im Interesse aller Kinogäste ist ein Einlass nach Beginn des Hauptfilms nur in Ausnahmefällen möglich.
  11. Schalten Sie bitte bei Betreten der Kinosäle Ihre Mobiltelefone, MP3-Player und andere elektronische Geräte aus. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, Sie des Saales zu verweisen.
  12. Aus urheberrechtlichen Gründen ist das Mitführen oder das Benutzen von Aufzeichnungsgeräten jeglicher Art (z.B. Videokameras, Fotoapparaten, Audiorekordern etc.) innerhalb des Kinocenters nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen drohen erhebliche straf- und zivilrechtliche Folgen.
  13. Für einen ungestörten Filmgenuss bitten wir Sie, innerhalb der Kinosäle Lärm, laute Gespräche, Telefonate, die Benutzung von Taschenlampen, Laserpointern und anderen störenden Geräten und Lichtquellen zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, Sie des Saales zu verweisen.
  14. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Wir sind gesetzlich verpflichtet diese umzusetzen. Die gesetzlichen Altersbegrenzungen sind verbindlich und können weder durch die Betreiber noch durch die Personensorgeberechtigten außer Kraft gesetzt werden.
  15. Auf Nachfrage ist zur Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und der Altersfreigaben ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) vorzuzeigen. Kann das Alter eines Gastes nicht zweifelsfrei festgestellt werden, so erfolgt gegebenenfalls kein Einlass bzw. Getränkeverkauf.
  16. Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, Motorradhelme, Rucksäcke, größere Taschen oder andere sperrige Gegenstände nicht mit in den Kinosaal zu nehmen. Sie können sich beim Einlasspersonal nach eventuell vorhandenen Aufbewahrungsmöglichkeiten erkundigen.
  17. Taschenkontrollen durch unsere Mitarbeiter behalten wir uns vor.
  18. Die Benutzung von Inline-Skates, Rollschuhen, Skateboards o. ä. ist innerhalb des gesamten Kinocenters untersagt.
  19. Auf den Inhalt der Kinofilme und der Werbung haben wir keinen Einfluss.
  20. Das Werben, der Vertrieb oder das Verteilen von Waren, Handzetteln, Zeitschriften oder sonstigen Druckschriften sowie das Anbringen von Plakaten ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Theaterleitung an den darin bezeichneten Stellen und in der darin bezeichneten Art und Weise gestattet.
  21. Bitte achten Sie stets auf Ihre Garderobe und Ihre Wertgegenstände. Der Betreiber haftet nicht für abhandengekommene Gegenstände oder deren Unversehrtheit bzw. Vollständigkeit, es sei denn er hat dies zu vertreten.
  22. Fundsachen sind bei der Theaterleitung abzugeben oder abzuholen. Der Betreiber haftet nicht für abhandengekommene Gegenstände oder deren Unversehrtheit bzw. Vollständigkeit, es sei denn er hat dies zu vertreten.
  23. Unfälle im und am Kinocenter sind umgehend der Theaterleitung bzw. dem nächsten Mitarbeiter zu melden. Der Notruf 112 kann selbstständig und kostenlos von jedem Haustelefon abgesetzt werden. Zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten wir Sie, beim Betreten und Verlassen der Kinosäle Ruhe und Ordnung zu bewahren.
  24. Verlassen Sie den Kinosaal nach Ende der Vorstellung und erst nachdem die Beleuchtung wieder automatisch eingeschaltet wurde. Bei vorzeitigem Verlassen des Kinosaals besteht erhöhte Unfallgefahr.
  25. Bei Feueralarm gilt:
    • Ruhe bewahren!
    • Verlassen Sie zügig, aber ohne zu laufen oder zu drängeln, auf dem kürzesten Weg die Kinosäle bzw. das Kinocenter durch die gekennzeichneten (Not-)Ausgänge!
    • Achten Sie dabei besonders auf Kinder, hilfsbedürftige Menschen und Behinderte!
    • Den Anweisungen der Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!

    Hinweis: Der Missbrauch von Notrufeinrichtungen ist strafbar!

    Fahrlässig oder mutwillig ausgelöste Fehlalarme ziehen in jedem Fall erhebliche strafrechtliche Folgen und hohe zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nach sich.
  26. Es besteht kein Anspruch auf den Verkauf einer Kinokarte. Personen, die unter erheblichem Alkoholeinfluss stehen oder sonstige berauschende Mittel konsumiert haben, finden keinen Einlass und werden gegebenenfalls des Hauses verwiesen. Dies gilt auch für Personen, die Gewalt gegen Sachen und Personen ausüben bzw. androhen, die Beschädigung des Mobiliars billigend in Kauf nehmen (z.B. durch Ablegen der Füße auf den Sitzen, stark verschmutzte Kleidung etc.) oder andere Personen in sonstiger Art und Weise belästigen (z.B. verbale bzw. körperliche Obszönitäten, Beleidigungen, Verleumdungen, Gerüche etc.) In diesen Fällen behalten wir uns vor, auch bereits entrichtete Eintrittspreise nicht zurückzuerstatten.
  27. Reservierte Eintrittskarten können bis zu 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung abgeholt werden. Danach verfällt die Reservierung automatisch und die Karten werden anderweitig vergeben.
  28. Befristete Aktionsgutscheine oder Vergünstigungen verfallen nach Ablauf der Einlösefrist oder Aktionsdauer. Es besteht kein Anspruch auf Umtausch oder Barauszahlung.
  29. Die von United Cinemas International Multiplex GmbH (UCI) ausgegebenen Gästekarten berechtigen zum Besuch einer Vorstellung Ihrer Wahl. Die Gültigkeit der Gästekarten kann jederzeit ohne Vorankündigung beschränkt werden (z.B. bei ausverkauften Vorstellungen oder Sonderveranstaltungen)

Die Gästekarten bleiben Eigentum der UCI. Der Weiterverkauf ist untersagt.